Wartefrist

Die Wartefrist

Den Zeitpunkt zu erahnen, wann die Hinterbliebenen so weit sind, dass sie sich mit der Suche nach einem geeigneten Grabstein befassen wollen, ist sehr schwierig. Am einfachsten ist es, wenn sich die Angehörigen selber melden.

Als selbstständiger Steinbildhauer muss man sich mit Anwerbungen seinen Kundenkreis erarbeiten. Leider passiert dies nicht immer mit sehr viel Mitgefühl!

Um die Hinterbliebenen vor allzu frühen Postanschriften oder Telefonanfragen zu schützen, hat sich der Steinbildhauerverband auf eine Wartefrist von einem Monat geeinigt.

Für mich persönlich ist dieser Monat jedoch eine zu kurze Zeit, nach der es mir immer noch unpassend erscheint, schon um den Auftrag für einen Grabstein zu buhlen!
Deswegen werden Sie eine telefonische Anfrage von mir mit Sicherheit erst später erhalten.

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