Meistens ist der Raum/Fläche für eine Zweitbeschriftung beim Gestalten eines Grabsteins vorgesehen, wenn diese Absicht schon da geäussert wurde.
Für Lösungen von unvorbereiteten Zweitschriften stehe ich Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Im Allgemeinen werden Zweitschriften durch das Bildhauergeschäft ausgefürt, welches schon den Grabstein machen durfte. Dies ist aber nicht Pflicht!
Eine Offertenanfrage beantworte ich Ihnen gerne. Bei Fremdsteinen ist ein Foto von Vorteil. So kann das Material und der
Aufwand leichter festgestellt werden und die Offerte fällt genauer aus.